Bestattungsformen: Erdbestattung
Eine der ältesten und tradionsreichsten Formen der Bestattung: die Erdbestattung.
Darunter versteht man die Beisetzung eines Verstorbenen in einem Erdgrab. Nach deutschen Bestattungsvorschriften muß bei einer Erdbestattung der Leichnam des Verstorbenen in einem Sarg bestattet werden.
Die Beisetzung des Verstorbenen findet auf einem Friedhof statt.
Friedhöge befinden sich entweder in
- kommunaler (städtischer)
- konfessionellen Trägerschaft
Grob unterscheidet man zwischen zwei Grabstättenformen für Erdbestattungen:
- Reihengrabstätte:
- Zuteilung des Grabes durch die Friedhofsverwaltung, ausschließlich Beisetzung eines Verstorbenen
- Verlängerung der Ruhefrist ist nicht möglich
- Wahlgrabstätte:
- Einzel- oder Doppelgrabstelle stehen zur Auswahl individuelle Wahl der Grabstätte ist möglich
- Möglichkeit mehrerer Beisetzungen,
- Verlängerung der Ruhefrist möglich
In der Regel wird der Verstorbene an seinem Wohnsitz beerdigt. Nur in Ausnahmefällen ist es möglich, einen Friedhof eines anderen Ortes zu wählen.
Angehörige und Hinterbliebene können, wann immer sie das Bedürfnis haben, diesen Ort der Trauer aufsuchen, ihn gestalten und dem Verstorbenen dort nah sein.
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