Kosten einer Bestattung
Der Tod eines geliebten Menschen trifft die Angehörigen und Freunde meist unverhofft. Sie stehen in dieser emotionalen Ausnahmesituation vor der ausgesprochen schwierigen Aufgabe eine Bestattung zu organisieren.
Im Schnitt kommt diese Aufgabe alle 20 Jahre auf einen Anghehörigen zu!
Es ist also auch eine ungewohnte Aufgabe.
Was ist zu tun?
Der erste Schritt in dieser Situation ist es einen Bestatter mit der Durchführung der Bestattung zu beauftragen.
Schnell aber kommt auch die Frage nach den Kosten einer Bestattung auf.
Ohne Zweifel bedeutet eine Bestattung eine finanzielle Belastung für die Angehörigen.
Das Sterbegeld der Krankenkasse ist seit Jahren abgeschafft und nur die wenigsten Menschen haben zu Lebzeiten ausreichend vorgesorgt, so dass die Kosten für die Bestattung finanziell abgedeckt sind.
Wir von Bestattungen Kirch möchten Sie an dieser Stelle über die Kosten einer Bestattung in Kenntnis setzen, damit Sie im Ernstfall informiert sind.
Woraus setzen sich die Kosten einer Bestattung zusammen?
Die Bestattungskosten werden bestimmt durch
- die Art der Bestattung
- den Bestattungsort, also wo die Bestattung stattfinden soll
und nicht zuletzt auch
- durch die Wahl des beauftragten Bestatters
Im Detail setzen sich die Bestattungskosten aus 3 Faktoren zusammen:
- - Bestatterkosten
- - Friedhofsgebühren
- - Fremdauslagen.
1. Die Bestatterkosten beinhalten
- Bestattungsartikel (Sarg, Urne, Sarggarnitur, Trauertalar)
- Bestatterdienste (Einsargung, Einkleidung, Überführung)
- Erledigung der Formalitäten
Wir von Bestattungen Kirch haben die Bestatter-
Leistungen in unseren Programmpreisen für
Bestattungen zusammengefaßt.
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2. Die Friedhofsgebühren
- hierbei handelt es sich um die Gebühren, die städtische oder konfessionelle Friedhofsträger für den Kauf und die Einrichtung eines Grabes oder die Benutzung ihrer Einrichtungen (Trauerhalle, Kapelle) erheben.
- Die Höhe dieser Gebühren ist in den jeweiligen Friedhofssatzungen festgelegt und können je nach Bestattungsort erheblich von einander abweichen.
3. Die Fremdauslagen
- hierunter versteht man alle Kosten, die die Individualität der Bestattung zum Ausdruck bringt:
- Trauerfloristik (Kränze und Gestecke)
- Trauerdrucksachen
- Traueranzeige in der Zeitung
- freier Redner bei der Trauerfeier
- musikalische Untermalung der Trauerfeier
- Sargträger bei einer Erdbestattung
- Urnenträger bei einer Feuerbestattung
Es liegt allein im Ermessen des Angehörigen, welche
Fremdleistungen in Auftrag gegeben werden.
Es gibt mein MUSS für eine bestimmte Anzahl an Kränzen
oder Blumensträußen.
Das gleiche gilt für Trauerdrucksacken und eine Anzeige
in der Zeitung.
Können noch zusätzliche Kosten entstehen?
Ja! Denn jede Bestattung ist individuell!
Mehrkosten können z.B. entstehen:
- Bei Überführungen außerhalb der Geschäftszeiten, also am Abend oder in der Nacht, sowie am Wochenende und Feiertagen fallen zusätzliche Kosten an, die der Bestatter extra berechnen muß.
- Bei einem Haussterbefall oder der Überführung aus einem Seniorenheim sollte man ebenfalls mit Mehrkosten rechnen, da solche Überführung mit einem erhöhten Arbeitsaufwand verbunden sind.
- Ausstellung des Totenscheines: Für die Ausstellung des Totenscheines verlangt der ins Haus oder Seniorenheim gerufene Arzt, der den Tod feststellt, eine Gebühr. Diese richtet sich nach der Gebührenordnung für Ärzte und kann stark variieren.
- Sterbeurkunden: diese werden vom zuständigen Standesamt des Sterbeortes ausgestellt. Die erste Sterbeurkunde kostet meist 10€, jede weitere Sterbeurkunde 5.-€.
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